Die Anmeldung zum Musikunterricht kann persönlich im Sekretariat der Musikschule oder Online mit unserem Anmeldeformular erfolgen.
Sie wird jedoch erst verbindlich, wenn der Musikschule ein unterschriebenes Anmeldeformular vorliegt.
Zum Anmeldeformular
Grundsätzlich beginnt der Musikunterricht zum Schuljahresbeginn im September. Sind in einzelnen Fachbereichen Unterrichtsplätze frei, kann eine Anmeldung auch während des Schuljahres angenommen werden. Der Unterrichtsbeginn ist dann immer erst zum jeweiligen Quartalswechsel möglich (1. Dezember / 1. März / 1. Juni).
Zuteilung zum Musikunterricht
Die Zuteilung zum Instrumentalunterricht erfolgt unter Vorbehalt freiwerdender Unterrichtsstunden zunächst für Kinder und Jugendliche, dann für Erwachsene.
Für die Reihenfolge der Einteilung ist nicht der Zeitpunkt der Anmeldung sondern Alter und Vorbildung des Schülers ausschlaggebend.
Unterrichtsbeginn/Ferien
Der Musikunterricht bezieht sich jeweils auf ein Schuljahr (1. September bis 31. August des Folgejahres). Der Unterricht beginnt in der 1. Schulwoche nach den Sommerferien. Im Übrigen gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der örtlichen allgemeinbildenden Schulen.
Hier gehts zum Ferienkalender.
Probeunterrichtsstunden/Probezeit
Einzelne Probestunden können erteilt werden. Bitte melden Sie sich hierzu im Sekretariat.
Für Neueinsteiger, die mit Schuljahresbeginn im September den Unterricht beginnen, gilt eine Probezeit bis 30.11.
Bei Schülern die nach diesem Termin einsteigen, ist der Unterrichtsvertrag für das ganze Schuljahr bindend.
Dauer des Unterrichtsvertrages/Abmeldung
Der Unterricht verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht schriftlich bis 31. Mai gekündigt wird. Alle Schüler werden darüber rechtzeitig informiert.
Ein Austritt während des Schuljahres ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen (längere Krankheit oder Umzug) möglich.
Verhinderung des Schülers/Lehrers
Bei Verhinderung oder Erkrankung des Schülers bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch (wenn möglich vormittags) zu informieren. Unterrichtsstunden können in diesen Fällen nicht nachgeholt werden.
Ausnahme: Bei längerer Krankheit werden unter bestimmten Voraussetzungen die Unterrichtsgebühren zum Schuljahresende zurückerstattet.
Fällt der Unterricht wegen Krankheit des Lehrers aus, werden bei mehr als 4 ausgefallenen Unterrichtsstunden die darüber hinaus entfallenen Stunden mit der letzten Abbuchung im Schuljahr zurückerstattet.
Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresbeiträge und werden in vier Raten im Oktober, Januar, April und Juli des Schuljahres fällig. Die Zahlung erfolgt im Einzugsverfahren über die Stadtkasse Marktoberdorf. Hierzu erhalten Sie ein Schreiben der Stadt Marktoberdorf zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Musikschulgebühren. Bitte senden Sie diese Unterlagen direkt an die Stadtkasse zurück.
Instrumente
Die Musikschule verfügt über eine begrenzte Anzahl an Mietinstrumenten, welche den Schülern gegen eine Leihgebühr für das 1. Jahr zur Verfügung gestellt werden können.