Wichtiger Hinweis:
Für Schüler aus dem Stadtgebiet Marktoberdorf gelten ermäßigte Gebühren
(s. Tabelle "Reduzierte Gebühren für Marktoberdorfer Schüler")!
Angebot | Unterrichtsdauer wöchentlich | Gebühr pro Schuljahr/Schüler | Gebühr pro Monat /Schüler | ||||||||||||||||||||||||||||
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1. Elementare Musikpädagogik |
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2. Instrumentalausbildung |
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3. Musikalische Gruppenangebote |
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Angebot | Unterrichtsdauer wöchentlich | Gebühr pro Schuljahr/Schüler | Gebühr pro Monat/Schüler | ||||||||||||||||||||||||||||
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1. Elementare Musikpädagogik |
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2. Instrumentalausbildung |
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3. Musikalische Gruppenangebote |
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Gruppen/Ensembles Gruppen/Ensembles |
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Die Unterrichtsdauer in den Grundfächern richtet sich nach der Gruppengröße (s. Schul- und Benutzungsordnung).
Nehmen mehrere Familienmitglieder am Instrumentalunterricht teil, so werden folgende Ermäßigungen absteigend nach Alter berechnet:
Für das erste Familienmitglied: 10%
Für das zweite Familienmitgleid: 15%
Für das dritte und weitere Familienmitglieder: 20%
Die Ermäßigungen gelten nicht in Verbindung mit den Musikalischen Grundfächern.
Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Erwachsene) die in einem Marktoberdorfer Orchester mitspielen, erhalten auf die Gebühren für den Instrumentalunterricht des betreffenden Orchesterinstruments 10 % Nachlass.
Die Gebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr (1. September bis 31. August). Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Schuljahres; sie ist in vier gleichen Raten jeweils zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April und 1. Juli fällig.